Das alte Heizungsgesetz ist in wesentlichen Teilen durch das
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt worden.
Das GModG tritt Anfang August 2026 in Kraft und unterscheidet
sich in wesentlichen Teilen vom alten Heizungsgesetz.
Beim Einbau von neuen Heizungen entfällt die Pflicht des 65% erneuerbaren
Energieanteils.
Die Pflicht alte Öl-und Gasheizungen, die mindestens 30 Jahre alt sind, außer
Betrieb zu nehmen, entfällt.
Neu eingebaute Öl-und Gasheizungen müssen stufenweise mit einer Beimischung von Biogas versehen werden. Diese Beimischungen sollen dann bis 2045 Klimaneutralität gewährleisten.
Für Mieter interessant ist, dass sich die Vermieter teilweise an Heizkosten zu beteiligen haben, wenn neue Gas -und Ölheizungen eingebaut werden.
Die Koppelung von Gebäudeenergiegesetz und der kommunalen Wärmeplanung entfällt.
Die Aufstellung von Solaranlagen soll vorangetrieben werden.
KfW und BAFA bleiben weiterhin die Ansprechpartner für Heizung und Sanierungen der Gebäudehülle.
Die Fördergrenze beim Einbau einer neuen Heizung wird auf 28000,00 € abgesenkt. Der Zuschuss beim Einbau einer neuen Heizung beträgt 30%,
hier ist fast immer vom Einbau einer EU- Wärmepumpe auszugehen. Wärmepumpen, die nicht in der EU hergestellt wurden ,werden mit voraussichtlich 15% Zuschuss bedacht. Ein Klimageschwindigkeitsbonus und ein Einkommensbonus sollen die Kosten für den Einbau der neuen Heizung
senken.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesregierung und auf
einschlägigen Seiten der Hersteller von Wärmepumpen.
BAFA und KfW liefern Ihnen weitere Informationen zum Gebäudemodernisierungsgesetz und Zuschussförderungen für den Einbau einer neuen Heizungsanlage.