Wenn Arbeiten an der Gebäudehülle ausgeführt werden,wie z.B. die Erneuerung von Fenstern und Hauseingangstüren,dann können Sie als Auftraggeber, beim BAFA einen Zuschussantrag stellen.Die Formalien der Antragstellung, übernehme ich als Energie-Effizienz Experte für Sie.
Sie benötigen ein Angebot für die auszuführenden Erneuerungen.Sie kontaktieren mich als Energieberater unter Mobil 0170 84 15 890.
In Bad Sachsa und Bad Lauterberg auch unter 05523 9990174.
Wichtig: Leisten Sie keine a conto Zahlung ,bevor der Zuschussantrag gestellt wird.
Eine vorzeitige a conto Zahlung kann dazu führen,dass Sie von der Förderung ausgeschlossen werden.
Das BAFA bezuschusst z.B die Erneuerung von Fenstern und Haustüren,mit 15% Zuschuss von der Investitionssumme.
Nebenarbeiten,die im Zusammenhang mit der Erneuerung stehen können auch in die Förderung eingebracht werden.
Bedingung für die Förderung, ist eine dreifach Verglasung von
Fenstern und eine Dämmung der Hauseingangstüren.
Arbeiten an der Gebäudehülle schließen auch die Dachflächen,
Wandflächen gegen außen, Kellerdeckendämmung gegen unbeheizt
ein.
Um Wärmebrücken Ihres Hauses aufzuzeigen,biete ich auch eine
thermografische Erfassung des Objekts mit einer Wärmebildkamera an.
Das neue Heizungsmodernisierungsgesetz 2026 ist noch nicht in Kraft getreten.
Einige, der jetzt noch gültigen Verordnungen werden sicherlich gekippt,neue
werden hinzukommen.
Gebäudemodernisierungsgesetz
Das alte Heizungsgesetz ist in wesentlichen Teilen durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt worden.Das GModG tritt Anfang August 2026 in Kraft und unterscheidetsich in wesentlichen Teilen vom alten Heizungsgesetz.Beim Einbau von neuen Heizungen entfällt die Pflicht des 65% erneuerbarenEnergieanteils.Die Pflicht alte Öl-und Gasheizungen, die mindestens 30 Jahre alt sind, außerBetrieb zu nehmen, entfällt.Neu eingebaute Öl-und Gasheizungen…
GEG 2024- Heizungen
Heizungsanlagen,die in Betrieb sind, können bis Ende 2044 betrieben werden, unter der Voraussetzung,dass die vorhandene Heizung ein Brennwertgerät oder ein Niedertemperaturgerät ist.Liegen diese Voraussetzungen nicht vor,endet die Betriebsdauer der Heizungsanlage nach 30 Jahren nach Einbau.Gehen Brennwert,-oder Niedertemperaturgerät kaputt und können sie repariert werden,so können sie bis Ende 2044 betrieben werden.Das bedeutet,dass die Mehrzahl der eingebauten…
KfW
Die Heizungsförderung soll ab 2024 wieder vollständig bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau ( KfW ) angesiedelt werden.Sowohl die Zuschüsse als auch die Förderkredite müssen dann bei der KfW beantragt werden.