BAFA
Ich biete Ihnen eine neutrale Energieberatung an.
Ich bin ein bei der KfW und BAFA eingetragener Energieeffizienzexperte
für Wohngebäude im Bestand.
Seit dem 01.01.2021 übernimmt das BAFA ( Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle),die Förderung von Einzelmaßnahmen als Zuschuss.
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle , wie die Erneuerung von
Dachflächen und Dämmung von Wandflächen,
Erneuerung von Fenster-und Fenstertüren,
Oberste Geschossdecken, Kellerdecken,werden im Programm BEG-Einzelmaßnahmen bezuschusst.
Für die Antragstellung muss ein Energieeffizienzexperte hinzugezogen
werden.
Seit dem 01.01.2021 übernimmt das BAFA auch die Förderung von
Heizungsanlagen ,für die ebenfalls Zuschüsse beantragt werden können.
www.bafa-förderung.de - hier kommen Sie zur aktuellen Bafa Förderung .
Wenn Sie die energetische Sanierung Ihrer Immobilie längerfristig
planen ,empfehle ich den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP),
für jede der vorgeschlagenen Maßnahmen bekommen Sie fünf Prozent
Zuschuss extra.
Die Aufzählungen der Fördermöglichkeiten sind nicht vollzählig.
Erneuerungen der Gebäudehülle werden ab dem 15.08.22 mit 15% bezuschusst.Haben Sie den iSFP beantragt , können Sie zusätzlich 5%
Zuschuss bekommen.Die Förderung von gasbetriebenen Anlagen ist
aufgehoben worden.
Nähere Einzelheiten unter:https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html
KfW
Die KfW hat Anpassungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude
zum 28.07.2022 vorgenommen.
Bei der Sanierung entfällt die Förderung der Effizienzhausstufe 100 und
der iSFP Bonus.
Die Kreditförderung der Einzelmaßnahmen wurde eingestellt.
Gasbetriebene Anlagen werden nicht mehr gefördert.
Bei Sanierung ,Neubau und Kauf wurden Kredithöchsbeträge und
Tilgungszuschüsse angepasst.
Die Zuschüsse für die Sanierung von Wohngebäuden (461) und Nichtwohn-
gebäuden (463) sind gestrichen worden.
Nähere Einzelheiten unter https://www.kfw.de
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23.02.2023
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