KfW

Die Heizungsförderung soll ab 2024 wieder vollständig bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau ( KfW ) angesiedelt werden.Sowohl die Zuschüsse als auch die Förderkredite müssen dann bei der KfW beantragt werden.

Autor: frankjacobienergieberater

Energieberater, gelistet in der Effizienzliste der Bundesförderungen für Wohngebäude, Energie Effizienz Experte. Aussteller von bedarfsbasierten Energieausweisen. Der individuelle Sanierungsfahrplan ( iSFP ) wird von mir erstellt.

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