Wohngebäude
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen.Den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Es hängt von der Immobilie ab,welcher Ausweis infrage kommt. Bei einem Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten im Bestand,einem Baujahr vor 1978, ohne Sanierung nach der Wärmeschutzverordnung von 1977, muss ein Bedarfsausweis erstellt werden.
Nach 1977 erbaute Wohngebäude mit Sanierung nach der Wärmeschutzverordnung von 1977,können zwischen Bedarfs – oder Verbrauchsausweis wählen.
Der Bedarfsausweis bildet die energetische Qualität Ihrer Immobilie ab und ist bei Verkauf ,Vermietung,Verpachtung vorzulegen. Eine Vor-Ort-Besichtigung der Immobilie ist zu vereinbaren. Unterlagen wie Grundriss ,letztes Schornsteinfegerprotokoll, Unterlagen über durchgeführte Sanierungsmaßnahmen am Haus sind hilfreich. Oft sind Baubeschreibungen in der Bauakte enthalten. Der berechnete Energiebedarf des Hauses, wird im Ausweis in Form eines farbigen Bandtachos ( Labelgruppe) abgebildet,die den Endenergiebedarf des Hauses abbilden. Die Labelgruppen beginnen im tiefgrünen Bereich bei A+ und enden bei der tiefroten Labelgruppe H. Der Ausweis wird bei der GEG-Registrierstelle eingetragen,erhält eine Registriernummer und ist zehn Jahre gültig. Die Kosten für die Ausstellung eines Energiebedarfsausweises richten sich nach der Größe der Immobilie. Die Erstellung des Ausweises dauert ca. zwei bis vier Wochen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter Mobil 0170 8415 890 zur Verfügung.
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