BAFA /KfW

BAFA Ich biete Ihnen eine neutrale Energieberatung an. Ich bin ein bei der KfW und BAFA eingetragener Energieeffizienzexperte für Wohngebäude im Bestand. Seit dem 01.01.2021 übernimmt das BAFA  Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle,die Förderung von Einzelmaßnahmen als Zuschuss. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle , wie die Erneuerung von Dachflächen und Dämmung von Wandflächen, Erneuerung von Fenster-und Fenstertüren, Oberste Geschossdecken, Kellerdecken,werden im Programm BEG-Einzelmaßnahmen bezuschusst. Für die Antragstellung muss ein Energieeffizienzexperte hinzugezogen werden. Seit dem 01.01.2024 übernimmt das BAFA auch die Bezuschussung der Heizungsoptimierung ,für die ebenfalls Zuschüsse beantragt werden können.
www.bafa-förderung.de – hier kommen Sie zur aktuellen Bafa Förderung .
Wenn Sie die energetische Sanierung Ihrer Immobilie längerfristig
planen ,empfehle ich den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP),
für jede der vorgeschlagenen Maßnahmen bekommen Sie fünf Prozent Zuschuss extra.
Die Aufzählungen der Fördermöglichkeiten sind nicht vollzählig.
Erneuerungen der Gebäudehülle werden ab dem 15.08.22 mit 15% bezuschusst.Haben Sie den iSFP beantragt , können Sie zusätzlich 5%
Zuschuss bekommen.Die Förderung von gasbetriebenen Anlagen ist aufgehoben worden.
Nähere Einzelheiten unter:https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html
Der Zuschuss für eine neue Heizung muss ab 2024 bei der KfW beantragt werden.
Bei der Sanierung entfällt die Förderung der Effizienzhausstufe 100 und der iSFP Bonus.
Die Kreditförderung der Einzelmaßnahmen wurde eingestellt.
Gasbetriebene Anlagen werden nicht mehr gefördert.
Bei Sanierung ,Neubau und Kauf wurden Kredithöchsbeträge und
Tilgungszuschüsse angepasst.
Nähere Einzelheiten unter https://www.kfw.de
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19.05.2025