Wenn Arbeiten an der Gebäudehülle ausgeführt werden,wie z.B. die Erneuerung von Fenstern und Hauseingangstüren,dann können Sie als Auftraggeber, beim BAFA einen Zuschussantrag stellen.Die Formalien der Antragstellung, übernehme ich als Energie-Effizienz Experte für Sie.
Sie benötigen ein Angebot für die auszuführenden Erneuerungen.Sie kontaktieren mich als Energieberater unter Mobil 0170 84 15 890.
In Bad Sachsa und Bad Lauterberg auch unter 05523 9990174.
Wichtig: Leisten Sie keine a conto Zahlung ,bevor der Zuschussantrag gestellt wird.
Eine vorzeitige a conto Zahlung kann dazu führen,dass Sie von der Förderung ausgeschlossen werden.
Das BAFA bezuschusst z.B die Erneuerung von Fenstern und Haustüren,mit 15% Zuschuss von der Investitionssumme.
Nebenarbeiten,die im Zusammenhang mit der Erneuerung stehen können auch in die Förderung eingebracht werden.
Bedingung für die Förderung, ist eine dreifach Verglasung von
Fenstern und eine Dämmung der Hauseingangstüren.
Arbeiten an der Gebäudehülle schließen auch die Dachflächen,
Wandflächen gegen außen, Kellerdeckendämmung gegen unbeheizt
ein.
Um Wärmebrücken Ihres Hauses aufzuzeigen,biete ich auch eine
thermografische Erfassung des Objekts mit einer Wärmebildkamera an.
GEG 2024- Heizungen
Heizungsanlagen,die in Betrieb sind, können bis Ende 2044 betrieben werden, unter der Voraussetzung,dass die vorhandene Heizung ein Brennwertgerät oder ein Niedertemperaturgerät ist.Liegen diese Voraussetzungen nicht vor,endet die Betriebsdauer der Heizungsanlage nach 30 Jahren nach Einbau.Gehen Brennwert,-oder Niedertemperaturgerät kaputt und können sie repariert werden,so können sie bis Ende 2044 betrieben werden.Das bedeutet,dass die Mehrzahl der eingebauten…
KfW
Die Heizungsförderung soll ab 2024 wieder vollständig bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau ( KfW ) angesiedelt werden.Sowohl die Zuschüsse als auch die Förderkredite müssen dann bei der KfW beantragt werden.
Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG 24)
Das neue Gebäudeenergiegesetz tritt ab dem 01.01.2024 in Kraft. Damit beim Umstieg auf eine zeitgemäße Heizung niemand überfordert wird,gibt es ausreichende Übergangsfristen und eine Förderung für den Heizungstausch von bis zu 70% ( 30% Grundförderung für alle,plus für selbstnutzende Eigentümer ggf. 30% einkommensabhängiger Bonus, sowie ggf. 20% Klimageschwindigkeitsbonus; die maximale Förderung ist auf 70% begrenzt.Neu…