Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG 24)

Das neue Gebäudeenergiegesetz tritt ab dem 01.01.2024 in Kraft.

Damit beim Umstieg auf eine zeitgemäße Heizung niemand überfordert wird,gibt es ausreichende Übergangsfristen und eine Förderung für den Heizungstausch von bis zu 70% ( 30% Grundförderung für alle,plus für selbstnutzende Eigentümer ggf. 30% einkommensabhängiger Bonus, sowie ggf. 20% Klimageschwindigkeitsbonus; die maximale Förderung ist auf 70% begrenzt.Neu erhältlich ist ein – ggf.zinsverbilligter-Ergänzungskredit für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen.

Das Gebäudeenergiegesetz kurz zusammengefasst:

Ab Januar 2024 muss grundsätzlich jede neu eingebaute Heizung 65% erneuerbare Energie nutzen.Es gibt aber eine zeitliche Abstufung zwischen Neubau und Bestandsgebäuden.Für Neubauten in Neubaugebieten gilt die Regel ab Anfang 2024;maßgeblich ist der Zeitpunkt,zu dem der Antrag gestellt wird.Für bestehende Gebäude und Neubauten,die in Baulücken errichtet werden,gibt es längere Übergangsfristen, um eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidung auf die örtliche Wärmeplanung zu ermöglichen.Das heißt in Großstädten(mehr als 100 000 Einwohner)wird der Einbau von Heizungen mit 65% Erneuerbarer Energie spätestens nach dem 30.06.2026 verbindlich,in kleineren Städten (weniger als 100 000) Einwohner)gilt das spätestens nach dem 30.06.2028.Das bedeutet,neue Gas-oder Ölheizungen sind ab dem 01.07.2026 bzw.01.07.2028 nur zulässig,wenn sie zu 65 % ,mit Erneuerbaren betrieben werden.Das wird z.B. über die Kombination mit einer Wärmepumpe erreicht (sog.Hybridheizung) oder aber anteilig mit Biomethan.

1 Die Pflicht zum Erneuerbaren Heizen gilt ab dem 1.1.24 nur für den Einbau neuer Heizungen.

3 Es gibt eine zeitliche Abstufung zwischen Neubau und Bestandsgebäuden

4 Die Pflicht zum Erneuerbaren Heizen greift ab dem 1.1.2024 für die meisten Neubauten.Maßgeblich ist der Zeitpunkt zu dem der Bauantrag gestellt wird.Für bestehende Gebäude und Neubauten,die in Baulücken errichetet werden,gibt es längere Übergangsfristen ,um eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidung auf die örtliche Wärmeplanung zu ermöglichen.

5 Die kommunale Wärmeplanung wird in den Kommunen angeschoben.Sie müssen spätestens bis Mitte 2028 (Großstädte Mitte 2026)festlegen,wo in den nächsten Jahren Wärmenetze oder auch klimaneutrale Gasnetze ausgebaut werden.Dieser Prozess soll durch ein Gesetz zur Wärmeplanung mit bundeseinheitlichen Vorgaben befördert werden.

6 Die Übergangsfristen für bestehende Gebäude und Neubauten,die in Baulücken errichtet werden,werden mit der Kommunalen Wärmeplanung verzahnt.In Großstädten (mehr als 100 000 Einwohner) wird der Einbau von Heizungen daher mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie spätestens nach dem 30.06.2026 verbindlich,in kleineren Städten (weniger als 100 000 Einwohner)gilt das spätestens nach dem 30.06.2028.Das bedeutet neue Gas-oder Ölheizungen sind ab dem 01.07.2026 bzw.01.07.2028 nur zulässig,wenn sie zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.Dies wird z.B. über die Kombination mit einer Wärmepumpe erreicht (sogenannte Hybridheizung) oder aber auch anteilig mit Biomethan.Ist in einer Kommune auf der Grundlage eines Wärmeplans eine Entscheidung über die Ausweisung als Wärmenetzgebiet (Neu-oder Ausbau)oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet schon vor Mitte 2026 bzw.Mitte 2028 getroffen,wird hier der Einbau von Heizungen mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energien schon dann verbindlich.

7 Der Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung soll durch Förderung erleichtert werden.Dabei wird die Förderung sozial ausgerichtet werden: Untere und mittlere Einkommensgruppen(bis 40 000 € zu versteuerndem Hauhaltseinkommen pro Jahr)erhalten einen einkommensabhängigen Bonus von 30 Prozent.Dieser kommt hinzu zur Grundförderung von 30 Prozent,die für alle verfügbar ist.Für den Austausch einer alten fossilen Heizung vor 2028 ist zudem ein Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent erhältlich.Die maximale mögliche Förderung beträgt 70 Prozent der Investitionskosten.

8 Mieterinnen und Mieter werden vor Mietsteigerungen geschützt.Zum einen sollen Vermieterinnen und Vermieter natürlich in neue Heizungsanlagen investieren und modernisieren.Dafür dürfen sie künftig bis zu 10 Prozent der Modernisierungskosten umlegen.Allerdings müssen Sie von dieser Summe eine staatliche Förderung abziehen,und die Modernisierungsumlage wird auf 50 Cent pro Monat und Quadratmeter gedeckelt.Neu ist ein Kreditangebot für Heizungstausch oder Effizienzmaßnahmen-zinsvergünstigt für Antragstellende ,die über ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro pro Jahr verfügen.

Gas oder Ölheizungen die vor dem 01.01.2024 eingebaut wurden, können noch bis zum 31.12.2044 betrieben werden.Spätestens ab diesem Zeitpunkt muss jedoch ein Brennstoffwechsel zu biogenen oder synthetischen Brennstoffen erfolgen.Wer seine Heizung eher austauschen möchte ,um weitestgehend klimaneutral zu heizen,kann bis 2028 einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent zusätzlich zur Grundförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG-EM) in Anspruch nehmen.Danach wird der Bonus-Fördersatz kontinuierlich gesenkt.Diese Darstellung des neuen GEG 24 ist nicht vollständig und wird ggf. ergänzt

Das gilt ab 1.Januar 2024

30% Grundförderung für den Umstieg auf erneuerbares Heizen.

Für den Umstieg auf Erneuerbares Heizen.Das hilft dem Klima und die Betriebskosten bleiben stabiler im Vergleich zu fossil betriebenen Heizungen.

20% Geschwindigkeitsbonus

Für den frühzeitigen Umstieg auf Erneuerbare Energien bis Ende 2028. Gilt zum Beispiel für den Austausch vonÖl-,Kohle-oder Nachtspeicherheizungen sowie von Gasheizungen (mindestens 20 Jahre alt).

30% Einkommensabhängiger Bonus

Für selbstnutzende Eingentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen unter 40.000 Euro pro Jahr.

Bis zu 70% Gesamtförderung

Die Förderungen können auf bis zu 70% Gesamtförderung addiert werden und ermöglichen so eine attraktive und nachhaltige Investition.

Schutz für Mieterinnen und Mieter

Mit einer Deckelung der Kosten für den Heizungstausch auf 50 Cent pro Quadratmeter und Monat.Damit alle von einer klimafreundlichen Heizung profitieren.

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Autor: frankjacobienergieberater

Energieberater, gelistet in der Effizienzliste der Bundesförderungen für Wohngebäude, Energie Effizienz Experte. Aussteller von bedarfsbasierten Energieausweisen. Der individuelle Sanierungsfahrplan ( iSFP ) wird von mir erstellt.

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